Was ist zu tun im Sterbefall?
Als erstes muss ein Arzt benachrichtigt werden. Dieser untersucht den Verstorbenen und stellt eine Todesbescheinigung aus.
Danach sollte ein Bestattungshaus benachrichtigt werden, welches die Überführung veranlasst. Sie können uns Tag und Nacht erreichen und wir stehen Ihnen hier jederzeit beratend zur Hilfe.
Natürlich muss eine Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort nicht sofort durchgeführt werden. Auf Wunsch, und wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, kann der Verstorbene noch längere Zeit zu Hause verbleiben und aufgebahrt werden (bis zu 36 Stunden gesetzlich möglich).
Wenn eine Person zu Hause verstirbt, muss der Arzt von der Familie benachrichtigt werden. In Alten- oder Pflegeheimen wird dieses in der Regel vom Heim direkt gemacht. In einem Krankenhaus wird die Untersuchung automatisch vom Krankenhausarzt durchgeführt.
Wenn eine Bestattungsvorsorge-Regelung besteht, ist es ratsam, dieses in jedem Fall dem Alten- oder Pflegeheim oder dem Krankenhaus und den Angehörigen schon im Vorfeld mitzuteilen.
Welche Papiere werden im Sterbefall benötigt?
Die folgenden Dokumente und Papiere werden zum Teil im Sterbefall benötigt:
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch (bei Verheirateten)
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk (bei Geschiedenen)
- Graburkunde (wenn schon eine Grabstelle vorhanden ist)
- Rentennummer, Versicherungsunterlagen, Karte der Krankenkasse.
Fehlende Papiere können natürlich jederzeit nachgereicht werden. Sollten Papiere neu besorgt werden müssen, stehen wir Ihnen gerne helfend zur Verfügung (auch schon zu Lebzeiten).


